Die Gruppenbesteuerung ermöglicht eine raschere Verwertung von Verlusten, die sonst als Abzüge von Verlustvorträgen einige Jahre später steuerlich wirksam geworden wären (oder möglicherweise auch nicht). Bei Auslandsverlusten ist eine Nachversteuerung vorgesehen, sobald die Verluste in späteren Gewinnjahren dort einkommens- bzw steuermindernd geltend gemacht werden können oder die ausländische Gesellschaft aus der Gruppe (wirtschaftlich) ausscheidet. Es handelt sich daher in den meisten Fällen nur um eine Steuerstundung und nicht um eine endgültige Begünstigung; allerdings stellt die zeitliche Dimension der Steuerstundung einen wichtigen betriebswirtschaftlichen Aspekt dar.