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Grundstücksveräußerungen im außerbetrieblichen Bereich ab 1.4.2012 im Überblick

AufsätzeHubert W. FuchsAFS 2013, 82 Heft 3 v. 1.4.2013

Seit 1.4.2012 werden Gewinne/Überschüsse aus der Veräußerung von Grundstücken – unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder private Grundstücke handelt und auch unabhängig von der Behaltedauer – ertragsteuerlich stets erfasst, sofern nicht eine Befreiungsbestimmung anwendbar ist.

EStG 1988 § 30, EStG 1988 § 30a, EStG 1988 § 30b, EStG 1988 § 30c

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