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Information zu der am 22. Mai 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403)

BMF2026-0.441.95722.5.20262026

Die Arbeitsrichtlinie wurde um die Kontaktdaten des Beschussamtes, einen Hinweis zu den Ausnahmen sowie um die entsprechenden Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem ergänzt.

Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2026

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Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Beschußgesetz, BGBl. Nr. 141/1951

Schlagworte:

Handfeuerwaffen, Munition für Handfeuerwaffen

Stichworte