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Information zu der am 22. Mai 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403)

BMF2026-0.441.95722.5.20262026

Die Arbeitsrichtlinie wurde um die Kontaktdaten des Beschussamtes, einen Hinweis zu den Ausnahmen sowie um die entsprechenden Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem ergänzt.

Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Beschußgesetz, BGBl. Nr. 141/1951

Schlagworte:

Handfeuerwaffen, Munition für Handfeuerwaffen

Stichworte