Konformitätserklärung
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2025/2155 wurde ein neues Musterformular für Konformitätserklärungen, gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573, für das Inverkehrbringen von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Dosier-Aerosolen (siehe VB-0830 Abschnitt 2.6.) veröffentlicht.
Das neue Muster ist in der Arbeitsrichtlinie VB-0830 Anlage 7 abgebildet.
Übergangsbestimmung
Die alten Muster der Konformitätserklärungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/879 bleiben bis zum 31. Dezember 2025 gültig!
Bundesministerium für Finanzen, 14. November 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2024/573 , ABl. L 2024/573 vom 20.02.2024 |
Schlagworte: | Fluorierte Treibhausgase, F-Gas, Konformitätserklärung |
Verweise: | VB-0830 Abschnitt 2.6. |
