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Information zur Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240)

BMF2025-0.720.13518.11.20252025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet.

Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt.

Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert.

Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240) bereits berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 18. November 2025

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 2023/2406 , ABl. L 2023/2406 vom 24.10.2023

Schlagworte:

Restriktive Maßnahmen, Dokumentenartencodes, AES

Verweise:

AH-2240
UZK, Zollkodex

Stichworte