Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet.
Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkratreten des Automaschen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Besmmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Am 15. Oktober 2025 endet die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES).
Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074) bereits berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. August 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2023/888 , ABl. Nr. L 114 vom 02.05.2023 S. 1 |
Schlagworte: | Restriktive Maßnahmen, Dokumentenartencodes, AES |
Verweise: | UZK, Zollkodex |
