Am 17.5.2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1363 der Kommission vom 12. März 2024 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Streichung Bhutans aus der Liste der Länder, die nach der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigt sind, veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt ab dem 1. Jänner 2028.
Die Verordnung wurde in der ARL UP-8100 "Allgemeines Präferenzsystem - Verordnung" unter Abschnitt 5. Rechtsgrundlagen erfasst.
Bundesministerium für Finanzen, 3. Juni 2024
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DelVO 2024/1363 , ABl. L 2024/1363 vom 17.05.2024 |
Schlagworte: | Allgemeines Präferenzsystem, Verordnung |
Verweise: | UP-8100 |