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Kraftfahrzeugsteuer

BMF2024-0.450.49219.6.2024

Kraftfahrzeugtyp /
Rechtslage

Berechnung (pro Monat)

Ersatzwerte

Mindeststeuer (pro Monat)

Anmerkungen

Pkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N)
/
Erstzulassung
vor 01.10.2020

kW Verbrennungsmotor - 24 kW

  • für die ersten 66 kW - 0,682 €
  • für die weiteren 20 kW - 0,726 €
  • für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €

Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW

6,82 €

20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten

Pkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN)
/
Erstzulassung
nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert

kW Verbrennungsmotor - 24 kW

  • für die ersten 66 kW - 0,682 €
  • für die weiteren 20 kW - 0,726 €
  • für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €

Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW

6,82 €

 

Pkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN)
/
Erstzulassung
nach 30.09.2020 und WLTP-Wert

(kW Verbrennungsmotor - 65 kW) x 0,72 €
+
(CO2-Ausstoß - 115) x 0,72 €

Leistung des Verbrennungsmotors 85 kW
bzw.
WLTP-Wert von 125 g/km

mind. 5 kW und mind. 5 g/km CO2 anzusetzen

Beginnend mit 1.1.2021 werden jährlich der Wert 115 g um den Wert 3 und der Wert 65 kW um den Wert 1 abgesenkt

Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht)

/
Erstzulassung
vor 01.10.2020

kW Verbrennungsmotor - 24 kW

  • für die ersten 66 kW - 0,682 €
  • für die weiteren 20 kW - 0,726 €
  • für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €

Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW

6,82 €

20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten

Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht)

/
Erstzulassung
nach 30.09.2020

kW Verbrennungsmotor - 24 kW

  • für die ersten 66 kW - 0,682 €
  • für die weiteren 20 kW - 0,726 €
  • für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €

(höchstens 80 €)

Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW

6,82 €

 

Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht

(z.B. Klassen L6e, L7e, N1)

kW Verbrennungsmotor - 24 kW

  • für die ersten 66 kW - 0,682 €
  • für die weiteren 20 kW - 0,726 €
  • für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €

(höchstens 80 €)

Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW

6,82 €

 

KlasseL1e - L5e /
Erstzulassung
vor 01.10.2020

Hubraum cm3 x 0,0275 €

Hubraum von 350 cm3

Keine

 

KlasseL1e - L5e /
Erstzulassung
nach 30.09.2020

(Hubraum cm3 - 52 cm3) x 0,014 €
+
(CO2-Ausstoß - 52) x 0,2 €

Hubraum von 350 cm3

bzw.
WMTC-Wert von 85 g/km

mind. 10 g/km CO2 anzusetzen

 

Kraftfahrzeuge
über 3,5 t Gesamtgewicht

3,5 t < Kfz ≤ 12 t = 1,55 €/t
mind. 15 €

12 t < Kfz ≤ 18 t =
1,70 €/t

18 t < Kfz =
1,90 €/t
max. 80 €

für Anhänger max. 66 €

Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 8 t

15 €

 

Stichworte