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3.3.41 Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988)

BMF2023-0.715.24515.12.2023

Rz 112j
Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz stellen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG 1988 dar, die steuerpflichtig sind, sofern der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro überschritten wird.

Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh (Kilowattstunden) elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind steuerfrei,

Siehe auch EStR 2000 Rz 313i.

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