Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh (Kilowattstunden) elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind steuerfrei,
- wenn die Engpassleistung der Anlage die Grenze von 25 kWp (Kilowatt Peak) nicht überschreitet (gilt für die Veranlagung für das Kalenderjahr 2022).
- wenn die Engpassleistung der Anlage die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp nicht überschreiten (gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023).
Siehe auch EStR 2000 Rz 313i.