Am 27. Juni 2022 tritt die Delegierte Verordnung (EU) 2022/887 in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden insbesondere Anpassungen vorgenommen bei
- den Ausnahmeregelungen für bestimmte zusammengesetzte Erzeugnisse (siehe VB-0320 Abschnitt 2.1.2.) sowie
- den Ausnahmen von der Kontrollpflicht für nichtkommerzielle Einfuhren von Waren und Gegenständen für den persönlichen Verbrauch (siehe VB-0320 Abschnitt 4.2.2.). Diesbezüglich wurde klargestellt, dass
- die Ausnahmen für Säuglingsmilchpulver, andere Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke nur im Reiseverkehr und nur für solche Produkte gelten, die für den persönlichen Gebrauch durch den Reisenden bestimmt sind, und
- die Ausnahmen für aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Heimtierfutter ebenfalls nur im Reiseverkehr und nur für solche Produkte gelten, die zur Verfütterung an gleichzeitig mitgeführte Tiere bestimmt sind.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 24. Juni 2022
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DelVO 2019/2122 , ABl. Nr. L 321 vom 12.12.2019 S. 45 |
Schlagworte: | Tiere, Tierseuchen |
Verweise: | VB-0320 |