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Information zu der am 2. Juni 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)

BMF2022-0.402.2582.6.20222022

Die Kommission hat im TARIC für Waren, die nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1533fallen, den Dokumentenartencode

vorgesehen. Dieser Code ist für die Codierung von Ausnahmen gemäß VB-0200 Abschnitt 110.4.oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) gemäß VB-0200 Abschnitt 110.1. zu verwenden; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C054, C678, 7007 oder 7008 verwendet werden.

Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Abschnitt 11) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 2. Juni 2022

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

DVO 2021/1533, ABl. Nr. L 330 vom 20.09.2021 S. 72

Schlagworte:

Lebensmittel, Futtermittel

Verweise:

VB-0200 Abschnitt 11

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