1.3.6.1. Strukturänderungsmodelle
Konzernstrukturänderungen (Business Restructurings) sind international beispielsweise in folgenden Erscheinungsbildern zu beobachten:- Änderung der Vertriebsstrukturen: Die Funktion nationaler Vertriebsgesellschaften wandelt sich von jener eines Eigenhändlers zu jener eines bloßen Kommissionärs oder eines Limited-Risk-Distributor (siehe hierzu auch Rz 278);
- Änderung der Produktionsstrukturen: Eigenproduktionsgesellschaften werden zu bloßen Lohnfertigern herabgestuft;
- Rationalisierungsprozesse: Reorganisation der Geschäftsabläufe im Rahmen von Konzentrations- und Spezialisierungsprozessen (zB Konzentration des Einkaufs);
- IP-Gesellschaften: Bündelung der immateriellen Konzernwerte in einer IP-Gesellschaft (Intellectual Property-Company).
- Maximierung von Synergieeffekten (Rz 200);
- Erzielung von Skaleneffekten;
- Straffung der Managementstrukturen in den einzelnen Geschäftsfeldern;
- Verbesserung der Leistungsströme im Konzern;
- Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsmodellen.
Werden durch die Konzernreorganisation steuerliche Vorteile angestrebt, so stellt dies für sich allein noch keinen Grund dar, einer tatsächlichen Verlagerung von Funktionen, Vermögenswerten und/oder Risiken die wirtschaftliche Rechtfertigung im Sinn von Art. 9 DBA abzusprechen, sofern kein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt (Z 9.38 iVm 9.8 OECD-VPL).
Im Fall von Konzernstrukturänderungen, die zu erheblichen Gewinneinbußen inländischer Konzerngesellschaften führen, sind aber die mit solchen Strukturänderungen einhergehenden Funktions-, Vermögens- und Risikoverlagerungen in ihren steuerlichen Auswirkungen aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes zu prüfen.