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B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung

BMF2021-0.410.6651.7.2021

B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung

B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703

Rz 550
Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur).

Position 8703 lautet: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen.

Darunter fallen vor allem Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen. Die sogenannten "Klein-Lkw" unterliegen, wenn sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile.

Rz 551
Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut bzw. seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt ist ein Kraftfahrzeug, das (nach der Intention des Herstellers) überwiegend für die Personenbeförderung entwickelt wurde. Diese Intention kommt daher einerseits durch die Erfüllung bestimmter technischer Normen (z.B. Mindestanforderungen) und andererseits durch die Bauweise zum Ausdruck.

Beispiele:

Im Fahrgastraum verbaute Sitze oder Monitore zur Unterhaltung der Fahrgäste während der Fahrt indizieren ein zur Personenbeförderung (8703) entwickeltes Kraftfahrzeug.

Ladebordwände indizieren ein zur Güterbeförderung (8704) entwickeltes Kraftfahrzeug.

Rz 552
Die Intention des Erwerbers betreffend die dem Kraftfahrzeug zugedachte Verwendung ist irrelevant für dessen Einreihung.

Beispiele:

Der Käufer des Geländewagens Hummer H2 (8703) verwendet diesen ausschließlich zum Transport seiner Hunde. Der Käufer eines Rolls Royce Silver Shadow (8703) stellt diesen als Dekoration in das Foyer seines Luxushotels.

Der Verwendungszweck kann jedoch gegebenenfalls zu einer Steuerbefreiung führen.

Beispiel:

Das Kraftfahrzeug wird für die Krankenbeförderung verwendet.

B.2.2.3.1.2. Erläuterungen zur Position 8703

Rz 553
Die Position 8703 umfasst Kraftfahrzeuge verschiedener Typen (einschließlich amphibischer Kraftfahrzeuge), die ihrer Beschaffenheit nach zur Beförderung von Personen gebaut sind. Kraftfahrzeuge dieser Position können jede Art von Antriebsmotor haben (Kolbenverbrennungsmotor, Elektromotor, Gasturbine, Kombination eines Kolbenverbrennungsmotors mit einem oder mehreren Elektromotoren usw.).

Position 8703 umfasst:

Bei einer Lenkung nach dem sog. "Ackermann-Prinzip" handelt es sich um eine Achsschenkellenkung mit einem Lenktrapez.

 

Bei Kurvenfahrt muss das innenliegende Rad, das näher am Kurvenmittelpunkt (M) liegt und dem außenliegenden vorauseilt, stärker einlenken. Dazu müssen die Räder unterschiedlich geschwenkt werden: das innenliegende Rad stärker als das außenliegende. Das erreicht man mit der Bildung des sog. Lenktrapezes aus dem Achskörper, den beiden leicht nach innen weisenden Lenkhebeln an den Achsschenkeln und einer Spurstange, die kürzer als der Achskörper ist. Dadurch entstehen beim Schwenken der Räder ungleich lange Hebelarme, so dass sich die Verlängerungen der Radachsen ungefähr im Kurvenmittelpunkt schneiden (Ackermann-Prinzip). Ein Hinweis auf ein richtig dimensioniertes Lenktrapez ist die Tatsache, dass sich die verlängerten Lenkhebel an den Achsschenkeln in Geradeausstellung in der Mitte der Hinterachse treffen (siehe Abbildung, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkung , abgerufen am 16.06.2021). Die Ackermann-Lenkung kann mit unterschiedlichen Steuerungen ausgestattet sein (z.B. Lenkrad, Lenkstange).

Rz 554
Die Position 8703 umfasst auch leichte Dreirad-Kraftfahrzeuge wie:

Dreirädrige Kraftfahrzeuge der beschriebenen Art werden in Position 8704 (Lkw) eingestuft, wenn sie für den Warentransport gebaut/konstruiert sind [ErlHS zu 8703].

B.2.2.3.1.3. Reichweite der Position 8703

Rz 555
Alle Antriebstechniken sind von Position 8703 erfasst:

Rz 556
Die Position 8703 erfordert nicht, dass es sich um ein Radfahrzeug handelt. Alle nicht schienengebundenen Landfahrzeuge können darunterfallen, sogar solche, die nicht ausschließlich schienengebunden sind.

Beispiele:

Gleiskettenfahrzeug, Mischform Straßenrad/Gleiskette, Kombination Straßenradsatz/Schienenradsatz je Achse, Luftkissenfahrzeug.

Rz 557
Für Test-, Erprobungs- oder Entwicklungskraftfahrzeuge bestehen keine Besonderheiten bei der Einreihung. Das bedeutet, dass auch Testfahrzeuge, Erprobungsfahrzeuge, Entwicklungsfahrzeuge und andere Kraftfahrzeuge, die das Erscheinungsbild von Personenkraftwagen aufweisen, aber in keiner Weise der Personenbeförderung dienen, unter die Position 8703 fallen und daher grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe unterliegen.

B.2.2.3.1.4. Rennwagen

Rz 558
Sportwagen wie Rennwagen, Go-Carts und dergleichen zählen zu den Personenkraftwagen und unterliegen nach der zollrechtlichen Einstufung grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe.

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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