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Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)

BMF2020-0.681.00923.10.20202020Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)

In diesem Erlass wird die Rechtsansicht des Bundesministers für Finanzen im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz wiedergegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017

Schlagworte:

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention, wirtschaftlicher Eigentümer, Register

Verweise:

BMF 26.04.2018, BMF-460000/0007-III/6/2018, BMF-AV Nr. 60/2018

7.1.2 Weitergabe von Auszügen aus dem Register

Aus den Einschränkungen bei der Einsicht in das Register ergibt sich auch, dass einfache und erweiterte Auszüge und die darin enthaltenen Informationen aus dem Auszug nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergegeben werden dürfen. Zulässig ist eine Weitergabe in folgenden Fällen:

Eine darüberhinausgehende Weitergabe kann zu einer Verletzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften oder der Standespflichten der betreffenden Verpflichteten führen. Die vorsätzliche Weitergabe von Auszügen an Dritte, in denen Datensätzen enthalten sind, die mit einer Auskunftssperre oder einer Einschränkung der Einsicht gemäß § 10a WiEReG gekennzeichnet sind, stellt ein Finanzvergehen gemäß § 15 Abs. 6 WiEReG dar und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zu bestrafen.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017

Schlagworte:

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention, wirtschaftlicher Eigentümer, Register

Verweise:

BMF 26.04.2018, BMF-460000/0007-III/6/2018, BMF-AV Nr. 60/2018

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