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Information zu der am 1. Jänner 2021 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMF2020-0.849.01723.12.20202020

Am 1. Jänner 2021 tritt die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 in Kraft mit der die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 abgeändert wird. Diese Änderung betrifft die Aufnahme von gefährlichen Kunststoffabfällen in die gelbe Abfallliste und eine entsprechende Änderung der Einträge für Kunststoffabfälle in der grünen Abfallliste.

Ferner wurde das im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT) ausgehandelte Austrittsabkommen Großbritannien und Nordirland berücksichtigt (VB-0800 Abschnitt 0.1.).

Hinweise: Im Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Unionsrechts ausgestellte Notifizierungen für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Abfällen (VB-0800 Abschnitt 3, VB-0800 Abschnitt 4 und VB-0800 Abschnitt 5) sind in der EU27 nicht mehr gültig. Vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland ausgestellte Notifizierungen für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Abfällen sind in der EU27 nicht gültig. Diese gelten nur in Nordirland.

Im Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Unionsrechts ausgestellte Notifizierungen für die Verbringung von Abfällen zwischen den EU-Mitgliedstaaten (VB-0800 Abschnitt 6) behalten ihre Gültigkeit bis zu dem im Zustimmungsbescheid festgesetzten Ablaufdatum.

 

Bundesministerium für Finanzen, 23. Dezember 2020

 

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1
AWG 2002, Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002

Schlagworte:

Abfall, BREXIT

Verweise:

VB-0800 Abschnitt 0.1.
VB-0800 Abschnitt 3
VB-0800 Abschnitt 4
VB-0800 Abschnitt 5
VB-0800 Abschnitt 6
VB-0800 Abschnitt 8.2.
VB-0800 Anhang III
VB-0800 Anhang IV
Austrittsabkommen Großbritannien und Nordirland, ABl. Nr. L 29 vom 31.01.2020 S. 7

Stichworte