5.4.6.1 Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ
Für die Entfernung der direkten Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist ein Sachbezugswert anzusetzen. Es steht allerdings kein Pendlerpauschale zu. Allfällige Kilometergeldersätze sind steuerpflichtig.Für eine auf Grund des Kundenbesuchs erforderliche zusätzliche Wegstrecke ist hingegen kein Sachbezug anzusetzen.5.4.6.2 Verwendung eines arbeitnehmereigenen KFZ
Für die Entfernung der direkten Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung ist nach den allgemeinen Voraussetzungen das Pendlerpauschale zu berücksichtigen. Allfällige Kilometergeldersätze sind steuerpflichtig.Für eine auf Grund des Kundenbesuchs erforderliche zusätzliche Wegstrecke sind Kilometergeldersätze im Rahmen des § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar. Bei fehlendem oder unzureichendem Kilometergeldersatz durch den Arbeitgeber können (Differenz-)Werbungskosten geltend gemacht werden.