4.2 Sachbezugswerte laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idgF
Die Verordnung über die- Volle freie Station,
- Wohnraum,
- Deputate in der Land- und Forstwirtschaft,
- Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ,
- Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes,
- Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads,
- Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen),
- Kostenlos oder verbilligten abgegebenen Optionen,
- Sonstige Sachbezugswerte in der Land- und Forstwirtschaft.