3.2.5. Besondere Vorschriften über die Selbstberechnung von Gebühren
BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019
GebR 2019 Rz 91Rz 91
Neben den allgemeinen Vorschriften über die Selbstberechnung von Gebühren in § 3 Abs. 4 und 4a GebG enthält das GebG besondere Selbstberechnungsbestimmungen in: