Zum 28. Oktober 2018 ergibt sich im Hinblick auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1503 der Kommission zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Aromia bungii (Faldermann) für folgende Waren eine phytosanitäre Kontrollpflicht in der Einfuhr und der Durchfuhr aus allen jenen Drittländern, ausgenommen der Schweiz und Liechtenstein, in denen Aromia bungii bekanntermaßen vorkommt (Länder abfragbar unter: https://gd.eppo.int/taxon/AROMBU/distribution ):
- 4401 12: Brennholz, anderes als Nadelholz, in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen
- 4401 22: Holz, anderes als Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln
- 4401 40: Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst
- 4403 12: Rohholz, anderes als Nadelholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet, mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt
- ex 4404 20: Holz für Fassreifen, anderes als Nadelholz; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
- 4406: Bahnschwellen aus Holz
- 4407 94: Kirschbaumholz von Prunus spp., in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
- 4416: Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe
- 9406 10: Vorgefertigte Gebäude aus Holz
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300 Anlage 1) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Oktober 2018
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 |
Schlagworte: | Pflanzen, Holz, Pflanzenschutz, Phyto |
Verweise: | VB-0300 Anlage 1 |