Unter BGBl. II Nr. 47/2018 wurde eine neue Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung kundgemacht, mit der begleitende Maßnahmen zum Durchführungsbeschluss 2013/92/EU betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen bei Sendungen, die bestimmte Waren mit Ursprung in China enthalten und bei deren Transport Holzverpackungsmaterial Verwendung findet, erlassen wurden.
Diese Verordnung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) berücksichtigt. Materielle Änderungen bei den Einfuhrbeschränkungen ergeben sich dadurch nicht.
Bundesministerium für Finanzen, 21. März 2018
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Durchführungsbeschluss 2013/92/EU, ABl. Nr. L 47 vom 20.02.2013 S. 74 |
Schlagworte: | Verpackungsholz |
Verweise: | VB-0303 |