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5.5.13.4 Zweikontenmodell

BMFBMF-010203/0171-IV/6/20187.5.2018

Rz 1433
Die obigen Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige des so genannten Zweikontenmodells gezielt bedient.

Das Wesen dieses Modells besteht darin, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über zwei verschiedene Konten geleitet werden. Vom Konto, auf das die Betriebseinnahmen gebucht werden, fließen die Entnahmen ab, wobei dieses Konto immer positiv bleibt. Das Betriebsausgabenkonto weist dagegen einen sich ständig vergrößernden Minusstand auf. Teilweise wird dabei der Minusstand des Ausgabenkontos mittels privat besicherter Kredite ausgeglichen, wobei die Kreditverbindlichkeit als notwendiges Betriebsvermögen gesehen wird und die darauf entfallenden Zinsen als Betriebsausgaben abgesetzt werden, indem ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Konten verneint wird.

Rz 1434
Ein Hinweis auf die gezielte Inanspruchnahme des Zweikontenmodells ergibt sich daraus, dass sich das Eigenkapital laufend vermindert. Im Sinne der Judikatur des VwGH ist das Zweikontenmodell folgendermaßen zu beurteilen (VwGH 27.1.1998, 94/14/0017; VwGH 10.9.1998, 93/15/0051; VwGH 20.12.2006, 2003/13/0090):

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