Mit Verordnung (EU) 2017/1836 des Rates vom 10. Oktober 2017 wurde die Verordnung (EU) 2017/1509 im Hinblick auf die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) geändert.
Die wesentlichsten Änderungen betreffen neue Verbote für die
Ausfuhr in die DVRK von
a) Erdgaskondensaten und Flüssiggas (siehe AH-2724 Abschnitt 2F.);
b) Mineralölerzeugnissen (siehe AH-2724 Abschnitt 2G.);
c) Rohöl (siehe AH-2724 Abschnitt 2H.) sowie
die Einfuhr aus der DVRK von Textilien (siehe AH-2724 Abschnitt 3S.).
Darüber hinaus wurden neue Dokumentenartencodes (Ausnahmecodes) für einzelne Güter in die Arbeitsrichtlinie aufgenommen.
Die Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Nordkorea Embargo (AH-2724) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober 2017
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2017/1509 , ABl. Nr. L 224 vom 31.08.2017 S. 1 |
Schlagworte: | Embargomaßnahmen, Nordkorea |
Verweise: | AH-2724 Abschnitt 2F. |