Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1269 der Kommission wurden Erdnüsse aus den Vereinigten Staaten von Amerika mit Wirkung vom 17. Juli 2017 aus der Liste der einfuhrkontrollpflichtigen Waren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/949 gestrichen.
Demgemäß unterliegen folgende Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mehr den Einfuhrkontrollen:
- 1202 41 00 (Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch ungeschält)
- 1202 42 00 (Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet)
- 2008 11 91 (Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 1 kg)
- 2008 11 96 (geröstete Erdnüsse, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger) und
- 2008 11 98 (Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger).
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 7) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2017
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DVO 2015/949, ABl. Nr. L 156 vom 20.06.2015 S. 2 |
Schlagworte: | Lebensmittel, Erdnüsse, USA |
Verweise: | VB-0200 Anlage 7 |