Mit Durchführungsverordnung EU) 2017/1092 der Kommission vom 20. Juni 2017 wird mit Wirkung vom 11. Juli 2017 die Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union abgeändert.
Mit dieser Änderung wird die die Ausnahmeregelung zur Vorlage eines Überwachungsdokumentes für Waren der HS-Position 7318 von 2500 kg auf 5000 kg je TARIC-Code angehoben.
Ferner wird die HS-Position 7303 gestrichen und die HS-Position 7229 hinzugefügt.
Die Änderungen wurden bereits in der ARL Eisen- und Stahlerzeugnisse (AH-4200) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2017
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DVO 2016/670 , ABl. Nr. L 115 vom 29.04.2016 S. 37 |
Schlagworte: | Halbzeug, nicht legierter Stahl, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl, Profile, Draht, Oberbaumaterial für Bahnen, Schienen, Leitschienen, Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen |
Verweise: | AH-4200 |