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Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit in bestimmten Mitgliedstaaten

BMFBMF-010311/0014-IV/8/201730.1.20172017

Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2008 die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit in bestimmten Mitgliedstaaten aktualisiert.

Diese Schutzmaßnahme betrifft die Verbringung von lebenden Rindern und in Gefangenschaft lebende Wildwiederkäuer, Sperma, Eizellen und Embryonen von Rindern, unverarbeitete tierische Nebenprodukte von Rindern und in Gefangenschaft lebende Wildwiederkäuern sowie unbehandelte rohe Häute und Felle von Rindern und Wildwiederkäuern aus Bulgarien, Griechenland und Kroatien sowie die Verbringung von Kolostrum, Milch und Milcherzeugnisse von Rindern und Wildwiederkäuern, die zur Verwendung als Futtermittel bestimmt sind, aus Griechenland und Bulgarien.

Die innergemeinschaftliche Verbringung von

aus Bulgarien, Griechenland oder Kroatien ist grundsätzlich verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Verbringung von

"……………. (Tiere) gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2008 der Kommission mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit in bestimmten Mitgliedstaaten".

"……………. (Das Sperma, die Eizellen und/oder Embryonen; Zutreffendes angeben) entspricht/entsprechen ……. (Artikel 7 Absatz 1 oder Artikel 7 Absatz 2, Zutreffendes angeben) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2008 der Kommission mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit in bestimmten Mitgliedstaaten".

"Das Kolostrum, die Milch oder die Milcherzeugnisse entspricht/entsprechen Artikel 10 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2008 der Kommission mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit in bestimmten Mitgliedstaaten".

 

Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2017

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909
BVO 2008, Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008, BGBl. II Nr. 473/2008
Durchführungsbeschluss 2016/2008, ABl. Nr. L 310 vom 17.11.2016 S. 51

Schlagworte:

Tiere, Tierseuche

Stichworte