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Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen

BMFBMF-142900/0010-III/1/20163.11.20162016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen

Zusatzinformationen

Materie:

Budget

betroffene Normen:

§ 5 Förderung von Handwerkerleistungen, BGBl. I Nr. 31/2014

Schlagworte:

Handwerkerbonus

Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt gemäß ESVG 2010 in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 gegenüber der Vorjahresperiode 1,5 von Hundert unterschritten hat. Der Bundesminister für Finanzen hat diesen Wert (1. Schätzung) unverzüglich im Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts (http://findok.bmf.gv.at/findok ) zu veröffentlichen."

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) erstellt für Statistik Austria die Quartalsrechnung gemäß ESVG 2010. Am 28. Oktober 2016 wurde die 1. Schätzung für das 3. Quartal 2016 veröffentlicht. Damit lässt sich errechnen, um wieviel sich das reale Bruttoinlandsprodukt in den ersten drei Quartalen 2016 gegenüber der Vorperiode verändert hat.

Der in § 5 genannte Wert wird nach folgender Formel berechnet:

((Summe reales BIP Q1-Q3/2016 / Summe reales BIP Q1-Q3/2015) -1) * 100

Maßgeblich sind die unbereinigten Werte absolut in Mrd. € zu Preisbasis 2010, das sind jene, die die tatsächliche Wirtschaftsleistung der österreichischen Wirtschaft abbilden. Gemäß WIFO lauten die Vergleichswerte:

Summe reales BIP Q1-Q3/2016: 232,935 Mrd. €

Summe reales BIP Q1-Q3/2015: 229,746 Mrd. €

Die Berechnung gemäß der Formel ergibt den Wert 1,388 von Hundert. Dieser Wert unterschreitet 1,5 von Hundert.

Folglich wird kundgemacht, dass gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird, für 2017 Förderungen gewährt werden können.

Bundesministerium für Finanzen, 3. November 2016

Zusatzinformationen

Materie:

Budget

betroffene Normen:

§ 5 Förderung von Handwerkerleistungen, BGBl. I Nr. 31/2014

Schlagworte:

Handwerkerbonus

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