Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) wurde im Hinblick auf die Änderung der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2017 abgeändert. Bei dieser Gelegenheit wurden im Warenkatalog auch Ergänzungen im Hinblick auf die Tarifierung von Kräutern in Töpfen sowie von Blumenerde (insbesondere wenn die Blumenerde auch die düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthält) vorgenommen.
Ferner ist der Durchführungsbeschluss 2014/237/EU, der für unbewurzelte Stecklinge und Pfropfreiser sowie Pflanzen mit Ursprung in Indien ein Einfuhrverbot normierte, ersatzlos ausgelaufen.
Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz wurde bereits entsprechend geändert (siehe VB-0300 Anlage 1).
Bundesministerium für Finanzen, 29. Dezember 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 |
Schlagworte: | Pflanzen, Kräuter im Topf, Blumenerde |
Verweise: | VB-0300 |