Die Kommission hat zur Integration des Durchführungsbeschlusses 2011/884/EU in den TARIC die neuen Dokumentenartencodes
- Y062 (Waren, die nicht aus Reis bestehen, diesen enthalten oder aus diesem gewonnen wurden) und
- Y063 (Waren, deren Herkunft nicht China ist)
vorgesehen. Für die Einfuhrbeschränkungen für Reiserzeugnissen mit Ursprung in China (siehe VB-0200 Anlage 5) bedeutet dies, dass die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung nunmehr wie folgt anzugeben ist:
- mit dem Dokumentenartencode "Y062", wenn die Waren nicht aus Reis bestehen, diese enthalten oder aus diesen gewonnen wurden und
- mit dem Dokumentenartencode "Y063", wenn die Herkunft der Waren nicht China ist.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 5) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 7. Dezember 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Durchführungsbeschluss 2011/884/EU, ABl. Nr. L 343 vom 23.12.2011 S. 140 |
Schlagworte: | Lebensmittel |
Verweise: | VB-0200 Anlage 5 |