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Information zu der am 7. Dezember 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0101-IV/8/20167.12.20162016

Die Kommission hat zur Integration des Durchführungsbeschlusses 2011/884/EU in den TARIC die neuen Dokumentenartencodes

vorgesehen. Für die Einfuhrbeschränkungen für Reiserzeugnissen mit Ursprung in China (siehe VB-0200 Anlage 5) bedeutet dies, dass die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung nunmehr wie folgt anzugeben ist:

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 5) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 7. Dezember 2016

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Durchführungsbeschluss 2011/884/EU, ABl. Nr. L 343 vom 23.12.2011 S. 140

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200 Anlage 5

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