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Information zu der am 26. September 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMFBMF-010311/0092-IV/8/201626.9.20162016

Die Kommission hat im Zuge der Integration der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1245 in den TARIC den neuen Dokumentenartencode

vorgesehen. Dadurch ergeben sich im Bereich der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB -0800) für die Codierung von Ausnahmen oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) in der Einfuhr und in der Ausfuhr folgende Änderungen:

1. Codierung einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen):
Die Codierung einer Nichterfassung von den Beschränkungen hat durch den Dokumentenartencode Y923 [Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190) nicht] zu erfolgen (und nicht mehr wie bisher durch den Dokumentenartencode 7639). Details siehe VB-0800 Abschnitt 1.3. Abs. 3, VB-0800 Abschnitt 1.6.2., VB-0800 Abschnitt 1.6.3., VB-0800 Abschnitt 1.6.4. und VB-0800 Anlage 5. Dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C669, C670, C672, 7620 oder 7639 verwendet werden.

2. Codierung von Ausnahmen:
Die Codierung von Ausnahmen hat durch den Dokumentenartencode 7639 [Ausnahme von VuB 0800 (Abfälle)] zu erfolgen (siehe VB-0800 Abschnitt 8.4.). Dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C669, C670, C672, Y923 oder 7620 verwendet werden.
Der Dokumentenartencode 7639 kann daher nur für Abfälle, die zur Untersuchung in Laboratorien bestimmt sind, um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, verwendet werden. Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung ist auch, dass die Abfallmenge ein Gewicht von max. 25 kg aufweist (siehe VB-0800 Abschnitt 8.4.).

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Abfälle (siehe insbesondere VB-0800 Abschnitt 3.4. und VB-0800 Abschnitt 4.3.) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 26. September 2016

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1
DVO 2016/1245, ABl. Nr. L 204 vom 29.07.2016 S. 11

Schlagworte:

Abfälle, Abfallverbringung, Notifizierung

Verweise:

VB-0800 Abschnitt 1.3.
VB-0800 Abschnitt 1.6.2.
VB-0800 Abschnitt 1.6.3.
VB-0800 Abschnitt 1.6.4.
VB-0800 Abschnitt 3.4.
VB-0800 Abschnitt 4.3.
VB-0800 Abschnitt 8.4.
VB-0800 Anlage 5

Stichworte