Die Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.
Ferner wurden
- Litauen als neuer Vertragsstaat zu den Leichenabkommen (VB-0260 Abschnitt 1.2.) ergänzt und
- Hinweise zur Kennzeichnung der Beschränkungen im Zolltarif und den Codierungen in e-zoll aufgenommen (VB-0260 Abschnitt 2.6.).
Bundesministerium für Finanzen, 13. September 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Übereinkommen über Leichenbeförderung, BGBl. Nr. 515/1978 |
Schlagworte: | Leichentransport, Leichen, Särge, Urnen |