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Information zur Arbeitsrichtlinie AH-4200 betreffend die erneut eingeführte Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern (mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein)

BMFBMF-010302/0060-IV/8/201631.5.20162016

Mit Wirkung vom 3. Juni 2016 führt die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 (ABl. Nr. L 115 vom 29.04.2016 S. 37) erneut die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern, mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein, ein.

Ab 3. Juni 2016 ist daher bei der Überführung von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr der Union ein Überwachungsdokument erforderlich. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden hiervon nicht erfasst. Diese Freigrenze ist entsprechend der im Anhang I der VO angeführten TARIC-Codes (zB je 2.000 kg der Warenzeile 7304, 7305, 7306 und 7307 1910 zu gesamt 8.000 kg) anzuwenden, unabhängig davon, ob das Gesamtgewicht der Einfuhrsendung 2.500 Kilogramm übersteigt.

In der Einfuhranmeldung muss der Anmelder erklären, dass für die Erzeugnisse entweder ein gültiges Überwachungsdokument oder die Ausnahmeregelung vorliegt.

In e-zoll ist dazu der Dokumentenartencode I004 "Überwachungsdokument, ausgestellt von einer zuständigen einzelstaatlichen Behörde und überall in der Union gültig" zu verwenden. Außerdem ist die Nummer des Überwachungsdokuments anzuführen.

Bei Anwendung der 2.500 kg Ausnahmeregelung ist in der Anmeldung der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") und der zusätzliche Informationscode 41210 ("Einfuhren von Stahlwaren, deren Nettogewicht 2.500 Kilogramm nicht überschreitet") anzuführen.

Die Bestimmungen werden in die Arbeitsrichtlinie AH-4200, Arbeitsrichtlinie Eisen- und Stahlerzeugnisse aufgenommen.

Bundesministerium für Finanzen, 31. Mai 2016

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 2015/75 5, ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 S. 33
VO 2015/47 8, ABl. Nr. L 83 vom 27.03.2015 S. 16
DVO 2016/67 0, ABl. Nr. L 115 vom 29.04.2016 S. 37

Schlagworte:

Eisenwaren, Stahlwaren

Stichworte