Der Rat hat mit Information vom 16. Jänner 2016, ABl. C 15 I , den Beginn der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/1861 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1862 des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran bekannt gegeben.
Mit Verordnung (EU) 2015/1861 des Rates wurden u.a. folgende Sanktionsmaßnahmen ersatzlos aufgehoben:
- Ausfuhr von Schlüsselausrüstung oder -technologie für Erdöl und Erdgas (Arbeitsrichtlinie AH-2616 Abschnitt 2D);
- Ausfuhr von Ausfuhr von Marine-Schlüsselausrüstung oder Marine-Schlüsseltechnologie (Arbeitsrichtlinie AH-2616 Abschnitt 2M);
- Einfuhr von Rohöl oder Erdölerzeugnissen (Arbeitsrichtlinie AH-2616 Abschnitt 3E);
- Einfuhr von petrochemischen Erzeugnissen (Arbeitsrichtlinie AH-2616 Abschnitt 3F);
- Aus- und Einfuhr von Gold, Edelmetallen und Diamanten (Arbeitsrichtlinie AH-2616 Abschnitt 2G und AH-2616 Abschnitt 3G);
- Ausfuhr von iranischer Währung (Arbeitsrichtlinie AH-2616 Abschnitt 2H).
Das generelle Ausfuhrverbot für Grafit, Rohmetalle, Metallhalberzeugnisse wurde nunmehr in eine Genehmigungspflicht für Grafit und bestimmte Metalle umgewandelt.
Mit Verordnung (EU) 2015/1861 des Rates wurde auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu geregelt:
- Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (neue Anlage I der Verordnung (EU) 2015/1861 des Rates) und von Waren des Anhanges II der Verordnung sind nunmehr bewilligungspflichtig;
- Die Ausfuhr von Waren aus der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes (Anhanges III der Verordnung (EU) 267/2012 des Rates) bleibt verboten.
- Für andere Dual Use Güter gelten die Genehmigungspflichten nach den Vorgaben der Dual Use Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.
Die Änderungen werden in der Arbeitsrichtlinie AH-2616 zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 19. Jänner 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 267/2012 , ABl. Nr. L 88 vom 24.03.2012 S. 1 |
Schlagworte: | Iran-Embargo |
Verweise: | AH-2616 Abschnitt 2D |