Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, die die steuerpflichtigen Einkünfte (im In- oder Ausland) bzw. das steuerpflichtige Einkommen (im Ausland) nicht vermindert haben, sind diese Bezüge und Vorteile nur zu 25% zu erfassen (vgl. auch UFS 18.01.2011, RV/0207-F/09, wonach nichtobligatorische Bezüge einer ausländischen Pensionskasse nur zu einem Viertel zu erfassen sind, und zwar auch dann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen zu Unrecht als Werbungskosten berücksichtigt wurden).
Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, sind sie ebenfalls nur zu 25% zu erfassen, wenn sie die steuerpflichtigen Einkünfte (im In- oder Ausland) bzw. das steuerpflichtige Einkommen (im Ausland) nicht vermindert haben.
Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfrei behandelt wurden, sind sie ebenfalls nur mit 25% zu erfassen.
Pensionskassenbeiträge (Beiträge an Pensionskassen iSd PKG, an ausländische Einrichtungen iSd § 5 Z 4 PKG und an betriebliche Kollektivversicherungen iSd 93 VAG 2016) | ||||
inländisch | ausländisch | |||
AG-Beiträge | AN-Beiträge | AG-Beiträge | AN-Beiträge | |
Behandlung der Beiträge | Steuerfrei | Sonderausgaben oder Prämie § 108a EStG 1988 oder steuerfrei nach | Steuerfrei, soweit eine gesetzliche Verpflichtung (§ 26 Z 7 EStG 1988), sonst steuerpflichtiger Arbeitslohn (Sonderausgaben möglich ) | Werbungskosten, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sonst Sonderausgaben |
Behandlung der Pensionsleistung | Zur Gänze steuerpflichtig | Erfassung zu 25%, soweit Sonderausgaben oder steuerfrei nach | Zur Gänze steuerpflichtig, wenn die Beiträge nicht versteuert wurden | Zur Gänze steuerpflichtig, soweit Beiträge die steuerpflichtigen Einkünfte (im In- oder Ausland) bzw. das steuerpflichtige Einkommen (im Ausland) vermindert haben, |
Steuerfrei, soweit Prämie nach § 108a EStG 1988 | Wenn steuerpflichtiger Arbeitslohn, Erfassung zu 25% |