Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963 |
Schlagworte: | Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Local Corporation Tax, japanische Steuer |
In Japan wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 2014 eine neue Steuer (Local Corporation Tax) eingeführt, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird.
Die Einführung dieser neuen Steuer hat denselben Effekt wie eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes. Mit den erzielten Steuermitteln sollen die Unterschiede des Steueraufkommens zwischen den regionalen Ebenen verringert werden.
Bei der Local Corporation Tax handelt es sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um eine der japanischen Körperschaftsteuer dem Wesen nach ähnliche Steuer, die neben der bereits bestehenden Steuer erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan.
Bundesministerium für Finanzen, 4. Februar 2015
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963 |
Schlagworte: | Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Local Corporation Tax, japanische Steuer |