Mit Wirkung vom 15. September 2015 wurde die Suchtgiftverordnung geändert.
Auf Grund dieser Änderung wurde im Anhang IV der Suchtgiftverordnung beim Stoff "Delta-9-Tetrahydrocannabinol der Zusatz "synthetischen Ursprungs" eingefügt, um eine sachlich nicht begründete suchtmittelrechtliche Ungleichbehandlung von synthetisch erzeugtem und aus der Cannabispflanze gewonnenem Delta-9-Tetrahydrocannabinol zu beseitigen.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220 Anlage 1 und VB-0220 Anlage 3) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | SMG, Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 |
Schlagworte: | Suchtmittel, Suchtgift |
Verweise: | VB-0220 Anlage 1 |