Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1199 wurde Bosnien und Herzegowina als frei von Clavibacter michiganensis ssp. bei Speisekartoffeln anerkannt. Das bedeutet, dass das Einfuhrverbot für Speiseerdäpfel (KN-Code 0701 90) mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Darüber hinaus wurde das Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in dieses Abkommen berücksichtigt. Auf Grund dieses Zusatzabkommens gelten für das Fürstentum Liechtenstein die gleichen Bestimmungen wie für die Schweiz (siehe insbesondere VB-0300 Abschnitt 1.1.5.).
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 14. August 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 |
Schlagworte: | Pflanzen, Pflanzenschutz, Phyto |
Verweise: | VB-0300 |