Durch die Urheberrechts-Novelle 2015, BGBl. I Nr. 99/2015, wurde der § 90a Urheberrechtsgesetz mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 im Hinblick auf die mit dieser Novelle geschaffene Speichermedienvergütung insofern geändert, als er nunmehr eine Meldepflicht des zur Zahlung der Speichermedienvergütung Verpflichteten vorsieht. Bei der Neufassung des § 90a Urheberrechtsgesetz wurde auf eine Mitwirkung der Zollbehörden bei der Erfassung vergütungspflichtiger Geräte und Speichermedien verzichtet, sodass die Einhaltung dieser Meldepflicht von den Zollbehörden nicht zu überwachen ist.
Die Arbeitsrichtlinie Urheberrechtsgesetz ( VB-0740 ) wird daher mit Ablauf des 30. September 2015 ersatzlos aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen, 22. September 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | § 90a UrhG, Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 |
Schlagworte: | Leerkassettenvergütung |
Verweise: | VB-0740 |