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Information zu der am 8. Februar 2015 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0009-IV/8/20155.2.20152015

Die

wird durch die

mit Wirkung vom 8. Februar 2015 ersatzlos aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt, weil die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten seit Juli 2009 in Zuge der durchgeführten Einfuhrkontrollen lediglich eine nichtkonforme Probe, bei der der zulässige Melaminhöchstgehalt nur leicht überschrittenen wurde, festgestellt haben.

Die Anlage 10 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 10) wurde entsprechend geändert.

Bundesministerium für Finanzen, 5. Februar 2015

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1135/2009 , ABl. Nr. L 311 vom 26.11.2009 S. 3

Schlagworte:

Melamin

Verweise:

VB-0200 Anlage 10

Stichworte