Die
- Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission über Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG,
wird durch die
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/170 der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist,
mit Wirkung vom 8. Februar 2015 ersatzlos aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt, weil die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten seit Juli 2009 in Zuge der durchgeführten Einfuhrkontrollen lediglich eine nichtkonforme Probe, bei der der zulässige Melaminhöchstgehalt nur leicht überschrittenen wurde, festgestellt haben.
Die Anlage 10 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 10) wurde entsprechend geändert.
Bundesministerium für Finanzen, 5. Februar 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 1135/2009 , ABl. Nr. L 311 vom 26.11.2009 S. 3 |
Schlagworte: | Melamin |
Verweise: | VB-0200 Anlage 10 |