Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro |
Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit | 51 Euro |
Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit | 42 Euro |
pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.
Beträgt der Gesamtgrad der Behinderung weniger als 25%, so sind Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sowohl bei Geltendmachung der Pauschalbeträge als auch bei Nachweis der tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehalts abzuziehen. Betreffend Mehrfachbehinderung mit Bedarf an Krankendiät siehe Rz 839h.