Seitens der Kommission wurden mit Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien erlassen. Diese Maßnahme wurde erlassen, um die Gesundheit von Mensch und Tier gegen die spongiforme Rinderenzephalopathie (BSE) zu schützen.
Das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen oder Ziegen, die vor dem 1. August 1996 im Vereinigten Königreich geboren oder aufgezogen wurden sowie von Sperma, ihren Embryonen und ihren Eizellen dieser Tiere ist verboten.
Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2014
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Tiere, Tierseuchen, Sperrkundmachungen |