Seitens der Europäischen Kommission wurde eine Liste aller in der Europäischen Union für die Registrierung und Erteilung von Erlaubnisbescheiden zuständigen Stellen veröffentlicht. Die Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221 Anlage 3) wurde entsprechend geändert.
Ferner wurden die Kontaktdaten der nationalen Meldestelle für Drogenausgangsstoffe im Bundesministerium für Inneres aktualisiert (VB-0221 Abschnitt 5.2.).
Bundesministerium für Finanzen, 11. August 2014
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 111/2005 , ABl. Nr. L 22 vom 26.01.2005 S. 1 |
Schlagworte: | Vorläuferstoffe, Drogenausgangsstoffe, Precursor, Genehmigungsstelle |
Verweise: | VB-0221 Abschnitt 5.2. |