Die Arbeitsrichtlinie "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)" wurde umfassend überarbeitet. Auf die nachstehenden, wesentlichen Änderungen der Arbeitsrichtlinie wird hingewiesen:
- Anpassung der nationalen Arbeitsrichtlinien an die revidierten, nunmehr als vorrangige Auslegungshilfe heranzuziehenden AEO-Leitlinien der Europäischen Kommission,
- Einführung bzw. Änderung der Standards für die Überwachung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere
- Jährlicher Gesamtbericht
- Einführung eines jährlichen Auskunftsbogens zur Unterstützung der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bei der Wahrnehmung ihrer Mitteilungsverpflichtungen
- Besonderes Augenmerk auf die Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards in den zollrelevanten Räumlichkeiten (AEOS und AEOF)
- Erfassung der Rolle(n) des AEO in der Lieferkette in EOS,
- Verweise (Links) auf aktuelle Internet-Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit den Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Handelspartnerprogrammen,
- Erinnerung, dass eingeleitete Neubewertungen und ihre Ergebnisse dem CC Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren zwecks Erfassung in EOS mitzuteilen sind.
Die Amtsfachbereiche der Zollämter werden ersucht, die Einhaltung der in den überarbeiteten Arbeitsrichtlinien vorgegebenen Standards im Rahmen der Qualitätssicherung sicherzustellen.
Bundesministerium für Finanzen, 8. Jänner 2014
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | ZK, VO 2913/92 , ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1992 S. 1 |
Schlagworte: | AEO |