Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963 |
Schlagworte: | Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Special Income Tax for Reconstruction, Special Corporation Tax for Reconstruction, japanische Steuer |
Die neuen japanischen Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) sind der japanischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wesensgleich und fallen in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan.
In Japan wurden mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 zwei neue Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben werden. Diese neuen Steuern dienen zur Deckung des erhöhten Finanzbedarfs nach dem vergangenen Erdbeben und Tsunami. Sie basieren auf derselben Bemessungsgrundlage wie die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Bei den genannten Steuern handelt es sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um Steuern, die ihrem Wesen nach der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ähnlich sind. Diese Steuern fallen somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan.
Bundesministerium für Finanzen, 9. August 2013
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963 |
Schlagworte: | Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Special Income Tax for Reconstruction, Special Corporation Tax for Reconstruction, japanische Steuer |