Mit den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 567/2013 und 586/2013 der Kommission wurde das Verzeichnis der Kontrollstellen und Kontrollbehörden, die für die Durchführung von Kontrollen in den zugelassenen Drittländern anerkannt wurden, mit Wirkung vom 1. Juli 2013 geändert. In der Anlage 4 der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240 Anlage 4) wurden diese Änderungen berücksichtigt.
Gleichzeitig wurden Änderungen im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2013 vorgenommen.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Juni 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 1235/2008 , ABl. Nr. L 334 vom 12.12.2008 S. 25 |
Schlagworte: | Bio, Öko, Kontrollstellen, Kontrollbehörden |
Verweise: | VB-0240 |