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2.2 Liebhaberei

BMFBMF-010203/0252-VI/6/20135.6.2013

Rz 102
Die Begriffe "Einkünfte" und "Einkommen" setzen eine Tätigkeit voraus, von der Absicht des Steuerpflichtigen getragen ist, insgesamt eine wirtschaftliche Vermögensvermehrung zu erreichen. Die Sphäre der Einkommenserzielung soll von jener der Einkommensverwendung durch die Liebhabereibeurteilung abgegrenzt werden. Diese Abgrenzung hat anhand der Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012) zu erfolgen. Im Weiteren wird auf diese Richtlinien

Randzahl 103: derzeit frei

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