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Information zu der am 1. Jänner 2013 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310)

BMFBMF-010311/0118-IV/8/201221.12.20122012

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat für die Ein- und Ausfuhrkontrolle von Obst, Gemüse, Geflügelfleisch, Eiern, Bruteiern und Küken von Hausgeflügel sowie Bananen einen neuen Vermarktungsnormengebührentarif Obst, Gemüse, Eier und Geflügelfleisch 2013 (VNT 2013) erlassen. Die ab 1. Jänner 2013 anzuwendenden Gebühren ergeben sich aus der Anlage dieses Tarifs, der in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 07/2013 kundgemacht werden wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nunmehr auch für die Vermarktungsnormenkontrolle

Gebühren zu entrichten sind.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310 Abschnitt 1.5. und VB-0310 Abschnitt 1.6.) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2012

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VOG, Verbrechensopfergesetz, BGBl. Nr. 288/1972

Schlagworte:

Vermarktungsnorm

Verweise:

VB-0310 Abschnitt 1.5.
VB-0310 Abschnitt 1.6.

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