Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat für die Einfuhrbescheinigung gemäß § 37 Abs. 1 Saatgutgesetz 1997 ein neues (nunmehr einseitiges) Formular aufgelegt. Neu ist auch, dass die Einfuhrbescheinigung vom Bundesamt für Ernährungssicherheit entweder händisch oder elektronisch mittels Amtssignatur unterzeichnet wird.
Die in geringen Restbeständen noch vorhandenen bisher verwendeten zweiseitigen Formulare werden aufgebraucht und behalten ihre Gültigkeit.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301 Abschnitt 2.3. und VB-0301 Anlage 2) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 10. Februar 2012
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | SaatG 1997, Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997 |
Schlagworte: | Saatgut, Einfuhrbescheinigung |
Verweise: | VB-0301 Abschnitt 2.3. |