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3.7.3. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen (§ 2 Abs. 1 Z 2 LVO)

BMFBMF-010203/0599-VI/6/20111.1.2012

Rz 50
Dabei ist zu untersuchen, ob Gewinne (Überschüsse), die nach oder während der Verlustphasen anfallen, in Relation zur Höhe der Verluste von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Ist dies der Fall, spricht dies - auch bei Auftreten gravierender Verluste im Sinne der Rz 49 - gegen Liebhaberei (VwGH 25.6.2008, 2006/15/0218; VwGH 19.3.2008, 2005/15/0151; VwGH 16.5.2007, 2002/14/0083).

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