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41.3 Art und Höhe der Förderung

BMFBMF-010222/0142-VI/7/201220.12.2012

41 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG 1988 bis § 108i EStG 1988)

41.3.1 Pauschale Förderung

Rz 1378
Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 2,75% (bis 2011 5,5%) zuzüglich des jeweils gültigen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden Kalenderjahres. Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988; siehe Rz 458

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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