vorheriges Dokument
nächstes Dokument

13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages

BMFBMF-010222/0049-VI/7/201320.12.2012

13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)

13.1 Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 EStG 1988)

Rz 911f
Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (§ 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.

Stichworte